Zum aktuellen Streit um das Gastschulabkommen zwischen Schleswig-Holstein und Hamburg erklären der FDP-Landtagsabgeordnete Christopher Vogt aus Nusse und die FDP-Kreistagsabgeordnete Anne Christina Remus aus Kuddewörde:
Die grüne Hamburger Schulsenatorin Christa Goetsch verfolgt mit ihrer Vorgehensweise bewusst eine unerträgliche Verunsicherungstaktik gegenüber Eltern und Schülern. Ihre Weigerung, die bereits ausgehandelte Übergangsregelung für das kommende Schuljahr zu unterzeichen, ist schlichtweg ein Ausdruck unseriöser Politik, die das Verhältnis zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein unnötig belastet.
Anscheinend ist die grüne Schulsenatorin bereit, die Unstimmigkeiten zwischen den beiden Bundesländern Schleswig-Holstein und Hamburg auf die Schulkinder abzuwälzen.
Bei der ganzen Thematik hat die Senatorin jedoch nicht berücksichtigt, dass Schleswig-Holstein der Stadt Hamburg in anderen Gebieten als Ausgleich sehr entgegen kommt. Sollte die Senatorin ihre Position weiterverfolgen, müsste es zu einem Aufrechnen von Kosten in vielen Bereichen kommen und zu einer unnötigen Verhärtung der Beziehungen der Länder. Das wäre ein massiver Rückschritt für die Metropolregion.
Hintergrund:
Mehr als 6.300 Schülerinnen und Schüler aus Schleswig-Holstein besuchen inzwischen in Hamburg private und öffentliche Schulen, während umgekehrt nur etwa 750 Schülerinnen und Schüler aus Hamburg zum Lernen nach Schleswig-Holstein kommen. Als Grundlage für das 2003 geschlossene Gastschulabkommen der Länder wurden jedoch nur 4.000 Gastschüler aus Schleswig-Holstein angesetzt. Der Hamburger Senat hat im Juni 2009 das Gastschulabkommen zum Jahresende gekündigt. Die Bildungsminister der beiden Länder haben sich Anfang Dezember getroffen und die Verhandlungen für ein neues Gastschulabkommen werden noch fortgeführt. Ein Angebot des Kieler Bildungsministeriums liegt in Hamburg vor. Am Rande des Bildungsgipfels in Berlin am 16. Dezember 2009 hatten sich die beiden Länder zunächst darauf geeinigt, dass die Regeln des gekündigten Abkommens für das Jahr 2010 angewendet werden. Wie auch bisher gilt, dass ein Schulbesuch im jeweils anderen Land in Fällen besonderer persönlicher Härte ermöglicht wird.



Eiskaltes Vorgehen der Hamburger Schulsenatorin gegenüber Gastschüler und Eltern